OER kennenlernen
Entdecken Sie, was Open Educational Resources (OER) sind, wie sie genutzt und weitergegeben werden können – und erhalten Sie hilfreiche Tipps zu Lizenzen, Recht und Praxis.
Zielgruppe: Alle, die sich zu OER informieren oder in der Lehre einsetzen möchten.
Was sind Open Educational Resources (OER)?
Open Educational Resources (OER) sind freie Bildungsressourcen, die zur kostenlosen Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung zur Verfügung stehen. Sie können in der Hochschullehre flexibel eingesetzt, an eigene Lehrkonzepte angepasst und mit anderen geteilt werden.
Möglich wird das durch offene Lizenzmodelle, die klar regeln, wie Materialien verwendet werden dürfen. OER schaffen damit rechtliche Sicherheit und fördern Offenheit, Zusammenarbeit und Innovation in der Lehre.
Frei nutzbare Lehrvideos als Einführung in OER
Creative-Commons-Lizenzen (CC) im Überblick
Creative-Commons-Lizenzen (CC) bilden die rechtliche Grundlage für offene Bildungsressourcen. Sie ermöglichen es, Materialien gezielt und transparent für andere nutzbar zu machen – sei es zur Nachnutzung, Bearbeitung oder Weitergabe. Mit CC-Lizenzen können Autor:innen festlegen, unter welchen Bedingungen ihre Werke verwendet werden dürfen, z. B. mit Namensnennung (BY), Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA) oder ohne kommerzielle Nutzung (NC). So wird Rechtssicherheit geschaffen und die offene Nutzung von Lehrmaterialien erleichtert.
→ Ressourcen & Materialien: Creative Commons & Lizenzwahl
Frei nutzbare Lehrvideos über Creative Commons (CC) Lizenzmodelle
Rechtssichere Nutzung & Veröffentlichung von OER
Um OER erfolgreich einzusetzen, müssen Lehrende und Hochschulangehörige die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Dazu gehört die korrekte Verwendung von fremdem Material, das Beachten der Lizenzbedingungen beim Bearbeiten und Weitergeben bestehender OER sowie die richtige Kennzeichnung eigener Werke. Eine rechtssichere Umsetzung stellt sicher, dass Materialien frei genutzt, angepasst und verbreitet werden können, ohne Urheberrechte zu verletzen.
Frei nutzbare Lehrvideos über das Veröffentlichen von OER
OER-FAQs – Rechtliche Fragen zu OER verständlich erklärt
Die OER-FAQs bieten praxisnahe Antworten auf zentrale rechtliche Fragestellungen rund um Open Educational Resources im Hochschulkontext. Sie unterstützen Lehrende sowie Service- und Supportteams dabei, typische Unsicherheiten zu klären, Rechtssicherheit zu gewinnen und fundierte Entscheidungen bei der Erstellung, Nutzung und Veröffentlichung von OER zu treffen.
Quelle: Žiga Škorjanc (2025) OER-FAQs: Wegweiser in der Welt der offenen Hochschulbildung
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu OER
Welche Rechte benötige ich, um ein Werk unter einer Creative-Commons-Lizenz als Open Content zu lizenzieren?
Um ein Werk als Open Content lizenzieren zu dürfen, muss die/der Lizenzgeber:in Inhaber:in aller diesbezüglichen Rechte sein. Eine CC-Lizenz gewährt den Nutzer:innen nicht-ausschließliche Rechte („non-exclusive“) zur Verwendung des Werks, daher muss die/der Lizenzgeber:in Inhaber:in aller ausschließlichen bzw. exklusiven Rechte sein, die von der CC-Lizenz im Einzelfall umfasst sind (z.B. Verviel-fältigung, Weitergabe, Bearbeitung; zu fremden Inhalten in lizenzierten Werken.46 Die/der Lizenzgeber:in kann daher entweder die/der Urheber:in selbst oder die/der Inhaber:in eines (ausschließlichen) Werknutzungsrechts sein.47 Hingegen reicht eine einfache (nicht-ausschließliche) Werknutzungsbewilligung für die Erteilung einer CC-Lizenz nicht aus.48 Des Weiteren können aufgrund einer CC-Lizenz selbst keine Unterlizenzen erteilt werden (zur Weiterlizenzierung von abgewandeltem Material49).50
Quelle: Wegweiser in der Welt der offenen Hochschulbildung S.15
Kann ich mir bei Lizenzierung eines Werkes unter CC-Lizenz gewisse Rechte vorbehalten?
Open-Content-Lizenzen basieren auf dem Paradigma „einige Rechte vorbehalten“ (Some Rights Re-served) und bieten interessierten Nutzer:innen die Möglichkeit, weitgehende Rechte zur Nutzung des Inhalts zu erlangen. Dennoch können je nach Art der Lizenz Beschränkungen existieren.57 Es gibt zwei CC-Lizenzen bei denen sich die/der Lizenzgeber:in die (Ver-)Änderungen des lizenzierten Materials vorbehält, CC BY-ND und CC BY-NC-ND. Das ND-Modul (No Derivatives – Keine Bearbeitung) bedeutet allerdings nicht, dass das Material überhaupt nicht bearbeitet oder geändert werden darf, sondern vielmehr, dass das Recht, Bearbeitungen zu veröffentlichen oder zu teilen,58 vorbehalten ist, und jeder, der dies tun will, eine zusätzliche Nutzungserlaubnis in Form eines individuellen Lizenzver-trags von der/dem Rechteinhaber:in einholen muss. Der Zweck des ND-Moduls liegt darin, die Integrität des Werkes vor unerwünschten Varianten zu schützen.59 Des Weiteren kann sich die/der Lizenzgeber:in die kommerzielle Nutzung eines Werkes vorbehalten, indem sie/er eine CC-Lizenz mit dem NC-Modul (Non Commercial – Nicht kommerziell) wählt.60 Zur Aus-wahl stehen CC BY-NC, CC BY-NC-SA und CC BY-NC-ND.61 Die/der Lizenzgeber:in kann bei diesen Lizenzen von Fall zu Fall über kommerzielle Nutzungen entscheiden und für die Erteilung eines individuellen Lizenzvertrags Lizenzgebühren verlangen.62 Ferner ist zu beachten, dass bei CC-Lizenzen generell unzulässig ist, zusätzliche oder abweichende Lizenzbedingungen, die im standardisierten Lizenzvertrag nicht vorgesehen sind, zu vereinbaren.63 Werden in einer Lizenzvereinbarung weitere Nutzungsrechte vorbehalten (z.B. Onlinenutzungen), handelt es sich nicht mehr um eine CC-Lizenz, und es darf kein Bezug auf Creative Commons genommen werden.
Quelle: Wegweiser in der Welt der offenen Hochschulbildung S.18
Wann darf ich lizenziertes Material nutzen, ohne mich an die Lizenzbedin-gungen, z.B. an das SA-Modul (Share Alike – Weitergabe unter gleichen Bedin-gungen), zu halten?
Wird lizenziertes Material65 auf eine Art und Weise genutzt, die außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereichs liegt oder die bereits vom Gesetz gestattet ist, braucht sich die/der Nutzer:in nicht an die Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag zu halten.66Bei vom Gesetz erlaubten freien Werknutzungen handelt es sich etwa um das Zitatrecht und das Recht zur Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch.67 Systematisch aus dem urheberrechtlichen Schutzbereich ausgenommen ist der (reine) Werkgenussausschließlich in der Privatsphäre einer/s Nutzer:in, weil dadurch keine neue Öffentlichkeit eröffnet wird (z. B. Lesen eines Buches).68 Dementsprechend sind auch CC-Lizenzen erst zu beachten, wenn ein Werk öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet wird.69
Quelle: Wegweiser in der Welt der offenen Hochschulbildung S.20
Darf ich Werke, die fremde Inhalte (z.B. Zitate), enthalten, unter eine CC-Li-zenz stellen?
Eigene Werke oder lizenziertes Material70 können fremde Inhalte (third-party content) enthalten, de-ren Nutzung immer eine vertragliche oder gesetzliche Ermächtigung voraussetzt. Diese Ermächtigung kann sich etwa aus einer CC-Lizenz oder einer freien Werknutzung als Bild- oder Musikzitat ergeben.Um ein Werk als Open Content (weiter-)lizenzieren zu dürfen, muss die/der Lizenzgeber:in Inhaber:in aller diesbezüglichen Rechte sein. Wird die Ermächtigung zur Weiterlizenzierung des abgewandelten Materials71 aus einer CC-Lizenz abgeleitet, dann ist auf deren Lizenzbedingungen und die Lizenzkompatibilität zu achten.Werden fremde Inhalte hingegen aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung im Wege einer freien Werknutzung in eigenen Werken oder lizenziertem Material genutzt, können diese nicht ohne Weiteres weiterlizenziert werden. Diese Inhalte sind vom eigenen Urheberrecht bzw. von der CC-Lizenz des Gesamtwerks nicht umfasst. Deren Einbindung in die weiterlizenzierten Werke ist nur zulässig, sofern bei der (konkreten) weiteren Nutzung die Voraussetzungen für die freie Werknutzung wiederum erfüllt sind. Alle fremden Inhalte sind mit einem entsprechenden Vermerk zu kennzeichnen.72
Quelle: Wegweiser in der Welt der offenen Hochschulbildung S. 21
Darf ich Werke, die bereits unter einer CC-Lizenz stehen, bearbeiten und anschließend weiterlizenzieren? Was ist eigentlich eine Bearbeitung?
Wird lizenziertes Material77 bearbeitet, ist darauf zu achten, ob die jeweilige CC-Lizenz Bearbeitungen zulässt.78 Zwei CC-Lizenzen enthalten das ND-Modul (No Derivatives – Keine Bearbeitung), bei dem sich die/der Lizenzgeber:in das Recht vorbehält, Bearbeitungen zu veröffentlichen oder zu teilen.79 Selbst in diesen Fällen bleiben die Herstellung des abgewandelten Materials und dessen Weitergabe in der Privatsphäre zulässig.80 Was unter einer Bearbeitung (adaptation) zu verstehen ist, wird in CC-Lizenzen definiert.81 Als abgewandeltes Material (adapted material)82 gelten danach neben den Bearbeitungen des Werks selbst (z.B. Kürzungen, Erweiterungen oder Neuordnung des Inhalts) auch etwa Übersetzungen in eine andere Sprache und Umwandlungen eines Werks in eine andere Werkkategorie, wie z.B. die Verfilmung eines Romans.83 Hingegen sind (rein) technische Änderungen wie Formatänderungen oder Digitalisierung nicht um-fasst, weil das Werk inhaltlich unverändert bleibt.84 Des Weiteren kann ein Werk auch durch Veränderung des Kontextes oder Verbindung mit anderen Werken bearbeitet werden, ohne dabei selbst verändert zu werden. Dies ist etwa der Fall bei Synchronisierung von Musik mit anderen Werken, z.B. die Verwendung von Musik als Hintergrund für ein Video oder als Filmmusik, oder bei Verwendung eines Bildes oder Zeichentrickfigur in einem Video.85
Quelle: Wegweiser in der Welt der offenen Hochschulbildung S.23
Erhalten Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zu Urheberrecht, Creative-Commons-Lizenzen, E-Learning und neuen Technologien. Die OER-FAQs helfen Lehrenden und Service-Teams, offene Bildungsressourcen sicher zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen – damit Ihre OER-Projekte rechtlich rund laufen.
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.